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Arme dürfen nicht noch ärmer werden

Bekämpfung sozialer Folgen der Corona-Pandemie

Der Wirtschaft werden von der Bundesregierung unbegrenzt Gelder zur Verfügung gestellt. Arbeitnehmer*innen aber, die in Kurzarbeit geschickt werden, verlieren ein Drittel ihres Nettoeinkommens. Gesamtgesellschaftliche Solidarität, die jetzt allenthalben eingefordert wird, hieße hier zumindest eine Regelung wie im Krankheitsfalle: sechs Wochen voller Lohnausgleich. Arbeitsagentur und Jobcenter müssen Anträge auf ALG II (Hartz IV) auch bei verspäteter Antragsstellung gegebenenfalls von Beginn der Kurzarbeit an bewilligen.

Viele Arbeitnehmer*innen mit Kindern können ihren Job derzeit nicht ausüben, da die Schulen und alle öffentlichenEinrichtungen der Kinderbetreuung geschlossen sind. Es ist ein Unding, wenn dennoch von ihnen, so als sei alles in bester Ordnung, die Zahlung von Gebühren für Kinderbetreuung verlangt wird. Das muss umgehend beendet werden. Bereits gezahlte Gebühren müssen rückerstattet werden. Kommunen und Kreis müssen die Träger der Einrichtungen entsprechend entschädigen. 

Die jetzt erfolgte Aussetzung des Verbots der Sonntagsarbeit ist geradezu abenteuerlich. Die Folgen für die Beschäftigten, die schon jetzt am Limit arbeiten, sind zusätzliche Belastung, zusätzliche Probleme der Kinderbetreuung und im Ergebnis sind gesundheitliche Ausfälle zu befürchten. Auch die Beschäftigten im Lebensmittelhandel haben ein Recht auf Erholung. 

Menschen mit geringem Einkommen trifft die Corona-Pandemie am härtesten. Vielerorts haben die Tafeln geschlossen, in den Supermärkten sind oftmals nur noch teurere Markenprodukte zu erwerben und Mahlzeiten, die Kinder bisher in der Schule oder der KiTa eingenommen haben, müssen nun zusätzlich vom Haushaltseinkommen finanziert werden.

Die Landesregierung darf nicht nur die Wirtschaft retten, sondern muss auch die Ärmeren in unserer Gesellschaft mit Landesmitteln aus dem gerade beschlossenen Nachtragshaushalt zu unterstützen. Sozialleistungsbezieher*innen und Haushalten deren Einkommen um weniger als 20% über dem Hartz IV-Regelsatz liegt, brauchen eine Soforthilfe von mindestens 50 Euro im Monat pro Haushaltsmitglied. Das ist das Mindeste, was in diesen Zeiten nötig ist, damit Menschen nicht hungern müssen.