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Hartz IV und Menschenrecht auf Wohnen im Kreistag

Linksfraktion im 
Kreistag am 11. Dezember

Sehr geehrte Frau Kreispräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher,

Dass das Bundessozialgericht mit seiner Entscsheidung vom Januar das „Konzept“ des Instituts „Analyse & Konzepte“ für den Kreis Pinneberg als nicht schlüssig verurteilt, betrifft viele Kreise in Deutschland. Wir erwarten, dass der Kreis dies Institut nicht mehr beauftragt. Dass die Sozialgerichte für ihre Entscheidungen mehrere Jahre benötigen, ist unerträglich. Ihre Entscheidungen beeinflussen nur bereits eingereichte Klagen gegen einen abgelehnten Widerspruch. Und die Frist dafür ist lediglich ein Monat.

Alle anderen, denen durch das Jobcenter in Mietsenkungsverfahren Kosten der Unterkunft, sowie Folgekosten für Nebenkostennachforderungen etc. gekürzt wurden, gehen leer aus – haben stillschweigend akzeptiert vom Leistungsträger „betrogen worden zu sein“.

Die jetzige vom Institut „Analyse und Konzepte“ erstellte „Mietwerterhebung“ ist nicht repräsentativ, wie das Bundessozialgericht urteilt.

Hier geht es auch nicht nur darum ob nur wenige Wohnungsunternehmen auf die Anfrage zu den aktuellen Mieten geantwortet haben. Eine Anforderung ist nämlich auch, dass die „Kleinvermieter“ entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt einbezogen werden. Bei einem Übergewicht der Mietwerte von Wohnungsunternehmen würde nämlich durch die dortigen Sozialwohnungen nach unten verzerrt.

Dass das Bundssozialgericht in seinem Beschluss auch verlangt, dass keine „soziale Segregation“ – also soziale Ausgrenzung – entstehen darf, ist ja richtig. Wie es aber gleichzeitig fordern kann, dass der Unterschied zwischen Stadt und Land ignoriert werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Denn wenn die anerkannten Kosten für die Unterkunft nicht in dem Maße steigen wie vor Ort, z. B. in Wedel, die Mieten, dann werden die Betroffenen Menschen aus der Stadt verdrängt.

Die unter der Regierung Schröder eingeführte „Agenda 2010“ und damit auch Hertz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

Betroffen sind nicht nur Menschen, die kein Einkommen haben. Es trifft auch Menschen, die einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, aber mit Hartz IV aufstocken müssen. Aber es gibt keine Statistik, die auf kommunaler Ebene die Aufstocker statistisch erfasst und nachweist. Hinzu kommen auch Menschen, die Wohngeld erhalten, weil sie ihre Wohnung von ihrem Einkommen nicht stemmen können.

DIE LINKE tritt ein für ein neues Denken und Handeln in der Wohnungspolitik. Leider kann der Kreis nicht wie in Berlin einen Mietendeckel einführen. Aber er und die Städte und Gemeinden können dafür sorgen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Und sie können dafür sorgen, dass dies nachhaltig geschieht.

Notwendig ist dafür, dass Baugrundstücke der öffentlichen Hand nur noch im Erbpachtrecht vergeben werden. Und zwar mit einer langfristigen Laufzeit. Dass dann auch Sanierungsmaßnahmen förderungswürdig werden müssen, liegt auf der Hand.

Wohnungsunternehmen müssen grundsätzlich müssen grundsätzlich ein Drittel – also 33 Prozent – der Wohnfläche für Sozialwohnungen vorhalten.
Außerdem soll der Kreis gemeinschaftlich mit Städten und Gemeinden wieder eine eigene gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft gründen. Die soll dann die Hälfte – also 50 Prozent – vom von ihr geschaffenen Wohnraum als Sozialwohnungen vermieten.

Grundsätzlich soll der Aufwand für das Menschenrecht Wohnen nicht mehr als ein Drittel des Einkommens verschlingen.

Noch ein Wort zu dem Begriff „bezahlbarer Wohnraum“: Es geht eher darum, dass sich die Menschen die Miete auch LEISTEN können. Denn nur wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht verloren geht, kann sich der Mensch die geforderte Mieten auch leisten.

K.-D. Brügmann, DIE LINKE. im Kreistag, am 12. Dez. 2019, Manuskript, es gilt das gesprochene Wort